Wichtige Aufbewahrungsfristen:
Buchungsbelege Pflicht: 10 Jahre
Dokumente als Grundlagen für Buchführung, Jahresabschluss,
Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge u.ä.
Dokumente als Grundlagen für Buchführung, Jahresabschluss,
Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge u.ä.
Bilanz, Eröffnungsbilanz, §4(3) EStG-Rechnung, Anlagenverzeichnis, Inventare Pflicht: 10 Jahre
Datenträger
von Handelsbüchern, Inventaren – Pflicht: 10 Jahre
von Handelsbriefen – Pflicht: 6 Jahre
von Buchungsbelegen – Pflicht: 10 Jahre
Gehaltsabrechnungen-/bücher Pflicht: 10 Jahre
Handelsbücher / Journale Grund-, Haupt- und Nebenbücher Pflicht: 10 Jahre
Handelsbriefe, Schreiben Pflicht: 6 Jahre
Kassenbücher und Kassenblätter sowie Kontenpläne Pflicht: 10 Jahre
Rechnungen Nichtunternehmer 2 Jahre bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück