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Informationen:
Steuerpartner-News
Hinweise zum Coronavirus
(wird laufend aktualisiert)
Hinweise zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Arbeitsrechtliche Hinweise zum Coronavirus
Hinweise zum Konjunkturpaket
Corona-Novemberhilfe
Merkblatt Corona-Überbrückungshilfe
Arbeit auf Abruf
Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen
Mindestlohn Gastrogewerbe NRW
Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung
Minijobber – Stolperfallen bei bei der Beschäftigung von 450,00 €-Kräften
Neue steuerliche Voraussetzungen für Registrierkassen ab 01.01.2017
Kontenrahmen 2017 (SKR03)
Unsere selbstbuchenden bzw. selbstkontierenden Mandanten haben hier die Möglichkeit den aktuellen Kontenrahmen (SKR03) für das Jahr 2017 downzuloaden.
Formulare
Erfassungsbogen Stundenaufzeichnungen
Personalfragebögen
Welche Angaben sind bei der Neueinstellung von Mitarbeitern erforderlich?
Die nachfolgenden Personalfragebögen beinhalten sämtliche zur Abrechnung erforderlichen Angaben. Ohne Medienbruch können Sie diese Formulare mit Ihrem neuen Mitarbeiter schnell am PC ausfüllen und uns per Mail zur Verfügung stellen. Hierdurch entfallen häufige Nachfragen durch uns. Sie sollten das Formular nach der Übermittlung an uns ausdrucken und vom Mitarbeiter unterschreiben lassen.
Sonstige Personalfragebögen
Wenn zusätzliche Angaben erforderlich sind. Die folgenden Fragebögen können z.B. bei Änderungen des Anstellungsvertrags, Pfändungen, Sofortmeldungen zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses oder Kündigungen genutzt werden.
Sofortmeldung
Mitführungspflicht von Ausweispapieren
Fragebogen bei Vertragsänderungen
Fragebogen zum Nachweis der Elterngemeinschaft
Unterhaltspflichten bei Pfändung
Personalfragebogen bei Kündigungen
Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht
Seit dem 1. Januar 2013 sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag kann man sich hiervon befreien lassen.
Nachweisgesetz Mitarbeiterangaben
Die Pflichten des Arbeitsgebers bei der Einstellung von neuen Arbeitnehmern steigen stetig. Liegt kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, so schreibt das Nachweisgesetz vor, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat (§ 2 Abs. 1 NachwG). Hierbei handelt es sich um die Minimalanforderungen. Beachten Sie bitte die erforderlichen Zusatzangaben für geringfügig entlohnte Arbeitnehmer:
Erfassungsformular steuerfreie Zuschläge
Beschäftigen Sie Ihre Arbeitnehmer auch an Sonn- und Feiertagen oder nach 20 Uhr? — Dann besteht die Möglichkeit steuer- und sozialversicherungsfrei Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn zu zahlen. Ein Formular zur Erfassung der zuschlagberechtigten Stunden finden Sie hier: